Bürgerinitiative Kohlenhofstraße

B Ü R G E R I N I T I A T I V E ....K O H L E N H O F S T R A S S E

Sonntag, 17. März 2013

Die Asylothek feierte ihr 1/2-jähriges Bestehen

Die Asylothek feierte am 14.03.2013 ihr 1/2-jähriges Bestehen.

Was als unmittelbares Handeln bei der Eröffnung der Asylbewerberheimbibliothek am Tage der Eröffnung der Gemeinschaftsunterkunf Ende Juli 2012 als menschliche Notwendigkeit begann, ist mittlerweile mehr nur als eine gute Idee. Zahlreiche ehrenamtliche Mitarbeiter sichern die tagtägliche Öffnung der Asylothek.

An dieser Stelle möchten wir hier der Asylothek für deren Wirken danken.

Informationen zur Asylothek sind unter folgendem Internetlink zu finden:

 

Donnerstag, 15. November 2012

Verzögerung des Baubeginns

Die Nürnberger Nachrichten berichtet, dass es erhebliche Verzügerungen beim Baubeginn des Umbaus des Frankenschnellwegs geben wird. -> NZ-Artikel

Mittwoch, 11. April 2012

Stadt Nürnberg muss Fehler beim Gutachten des Frankenschnellweg-Umbaus eingestehen

Seitens der Regierung von Mittelfranken in Ansbach wurden die im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens durch die Bürgerinitiative Kohlenhofstraße geäußerten Bedenken und Anzeigen von Mängeln bezüglich des Schallschutzgutachten geprüft. Die schriftliche Stellungnahme der Stadt Nürnberg wurde mittels Schreiben der Regierung von Mittelfranken am 20.03.2012 übersandt.

Seitens der Regierung von Mittelfranken wurde u. a. folgendes zur Kenntnis gegeben:

"Irrtümlich wurden falsche Lärmgrenzwerte zur Bewertung herangezogen."


Zur Prüfung des Schallschutzgutachtens mit den korrekten Angaben der Lärmgrenzwerte fordert die Bürgerinitiative Kohlenhofstraße deshalb die erneute Auslage der Unterlagen um den Sachverhalt gesamtheitlich einer Prüfung zu unterziehen.


Der Erörterungstermin findet am 16.04.2012 und 17.04.2012 statt.

Donnerstag, 16. Dezember 2010

Frankenschnellweg: Pläne rechtswidrig?

Anwalt: Durch den geplanten Ausbau entsteht eine Autobahn von Nürnberg nach Fürth!

Die Ausweisung des Frankenschnellwegs als „Kreisstraße“ ist „rechtlich nicht haltbar“. Zu dieser Einschätzung kommt ein Münchner Fachanwalt für Verwaltungsrecht, der für den „Verein zum Schutz des Rednitztals“ eine rechtliche Bewertung vorgenommen hat. Nach seiner Einschätzung handelt es sich um ein „Autobahnteilstück“.

Am Frankenschnellweg stehen auch Wohnblöcke. Mieter, so Gegner des Ausbaus, müssen mit mehr Verkehr rechnen.

Der geplante Ausbau des Frankenschnellwegs, der auch in Fürth zu stärkerer Verkehrsbelastung führen würde und deshalb auf erheblichen Widerstand stößt, hat aus Sicht von Eike Schönefelder keine rechtliche Grundlage. Das Teilstück auf Nürnberger Gebiet weise nach den Arbeiten alle Merkmale einer Autobahn auf, schreibt der Münchner Jurist in einer Stellungnahme. Die Bewertung könnte den Gegnern des Projekts als Grundlage in einer rechtlichen Auseinandersetzung im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens dienen.

Der Anwalt sieht in dem Ausbau einen Lückenschluss zwischen der Autobahn A73 und den Autobahnen A6 und A9. Das Teilstück füge sich in ein zusammenhängendes Verkehrsnetz der Bundesfernstraßen ein und diene dann auch dem weiträumigen Verkehr; es ist nur für den Schnellverkehr bestimmt und frei von höhengleichen Kreuzungen; es werde wie eine Autobahn mit getrennten Fahrbahnen für den Richtungsverkehr ausgestattet und weise auch die Querschnitte einer Autobahn auf.

„Im Ergebnis bleibt daher festzustellen, dass sämtliche Voraussetzungen einer Autobahn erfüllt werden, so dass es sich um eine Autobahnplanfeststellung unter dem Etikettenschwindel einer Kreisstraße handelt“, hält der Jurist fest. Schönefelder: Im Ergebnis sei allein deshalb schon die Planung ebenso wie der Antrag auf Planfeststellung und eine etwaige Planfeststellung rechtswidrig. „Für einen Antrag auf Planfeststellung für eine Autobahn wäre gerade nicht die Stadt Nürnberg zuständig, sondern der Bund“, schreibt der Jurist.



Gegner des Ausbaus haben immer wieder in Zweifel gezogen, dass die Widmung des Straßenabschnitts auf Nürnberger Gebiet als „Kreisstraße“ zulässig sei. Dem hat die Stadt stets widersprochen. Schönefelder unterstellt der Stadt in seiner Bewertung aber, dass sie bewusst erst einmal die Widmung angestrebt habe. Denn der Bund sehe in seiner Planung keinen Bedarf.
„Trojanisches Pferd“

Mit der Widmung als „Kreisstraße“ könne die Stadt das Projekt vorantreiben und bekäme Zuschüsse vom Land. Staatsminister Markus Söder (CSU) hatte jüngst eine Sonderfinanzierung vom Freistaat gefordert. Die Stadt benutze die „Kreisstraßenplanung“ als „Hilfs- oder Nottür“. An anderer Stelle spricht der Anwalt von einem „Trojanischen Pferd“, mit dem das Projekt durchgesetzt werden soll. Durch den Autobahnlückenschluss werde es eine deutliche Zunahme des (Schwerlast-)Verkehrs geben. Die Route zwischen den Autobahnen sei kürzer und mautfrei. Er zweifelt die Verkehrsprognosen an.

„Nach Inbetriebnahme wird nach entsprechender Schonfrist (um die Irreführung der Bevölkerung und der Betroffenen nicht allzu früh deutlich werden zu lassen) ein Antrag auf Aufstufung zur Autobahn gestellt werden“, schlussfolgert der Anwalt. Dann wäre der Bund für die Baulast der Straße zuständig.

Aber auch für die Anlieger hätte das Folgen. Denn bei einer Autobahn gibt es Abstandsvorschriften (40 Meter), die zu Baubeschränkungen führten. Diese Betroffenheit könne bereits im Planfeststellungsverfahren geltend gemacht werden. Der Fachanwalt empfiehlt daher, Anlieger auszumachen, die von solch einer Regelung mit ihren Grundstücken betroffen wären und in die Bauverbotszone fielen, somit auch Einsprüche gegen das Projekt erheben könnten. Eine Erörterung der Einwendungen findet in der ersten Jahreshälfte 2011 statt.

Betroffenheit sieht er auch für das Rednitztal, dessen Schutz das Anliegen des Auftraggebers ist. Der Verein wollte wissen, ob der Verkehr im Süden Nürnbergs zunimmt, wenn der Frankenschnellweg ausgebaut wird. Schönefelder schreibt: „Ich sehe aus Gründen der immensen Verkehrsbelastung, die mit einem Lückenschluss zwischen den beiden Teilen der A73 verbunden wäre, eine nicht nur mittelbare, sondern unmittelbare Gefahr im Sinne eines erheblich gesteigerten Drucks zum Straßenbau auch im Rednitztal — früher oder später.“

Quelle: Nürnberger Nachrichten - 15.12. 13:00 Uhr

Montag, 13. Dezember 2010

Fachgerechter Ausbau der Neuen Kohlenhofstraße rechtwidrig ?

.. das folgende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
.. dürfte auch mit Ursache sein
.. warum man eine "Deckelung" der "Neuen Kohlenhofstraße"
.. und damit eine bürger- und stadtteilgerechte Ausführung
.. überhaupt nicht in Erwägung gezogen hat !

„Einer Planung, die nicht realisierbar ist, fehlt es an der erforderlichen Rechtfertigung; sie ist rechtswidrig. Dazu gehört auch der Mangel der Finanzierbarkeit eines Straßenbauvorhabens.“ (BVerwG Urteil vom 20.05.1999 Az. 4 A 12/98)

Freitag, 26. November 2010

Sehr viele Fragen stellen sich noch !

.
Warum ist denn kein Parkhaus am Ende der "Neuen Kohlenhofstraße" geplant ?

Dies würde sicherlich eine deutliche Entschärfung der Stausituation im Bereich Plärrer-Ring-Opernhaus bringen!


Warum kann man bei der Erstellung der "Neuen Kohlenhofstraße" nicht entsprechende bauliche Vorkehrungen treffen, damit eine Überbauung zu späterem Zeitpunkt möglich ist?

Dies würde dem Quartier seine Entwicklungsmöglichkeiten erhalten !


Warum kann es passieren, dass bei einem min. 390 Millionen teuren Projekt das Gutachten fehlerbehaftet ist ?


Man kann doch erwarten, dass dem mündigen Bürgern mangelfreie geprüfte Unterlagen vorgelegt werden, um die Sachverhalte erfassen zu können.

Wenn diese Mangelhaftigkeit auch bei den Kostenberechnungen anzutreffen ist, haben wir ein Problem, denn wenn das Loch geschaufelt ist, kann man nicht einfach aufhören !


Warum wurden in den Planunterlagen des Planfeststellungsverfahrens keine Schnitte mit Darstellung der Gesamtsituation (incl. Anliegergebäuden) mit Einzeichnung der "Schall-Linien" vorgelegt ?

Nur mit diesen Darstellungen können die Sachverhalte von den Bürgern beurteilt werden. Die komplizierte Berechnungen des Schallgutachtens sind hierzu definitiv nicht geeignet. Wenn dies politischer Wille war, darf man hier ungeschönte Kritik verlauten lassen !


Warum will die Stadt Nürnberg durch das mangelbehaftete Planfeststellungs- verfahren eine "Baugenehmigung" erlangen, obwohl sie vieles noch nicht weiß; z.B.: wo der Verkehr am Ende der Neuen Kohlenhofstraße hin soll ?

Das ist annähernd so, als würde ich ein Haus mit einem WC planen und nicht einmal weiß wohin der Dreck fliesen soll! .. eine Baugenehmigung würde mir in diesem Falle seitens der Bauordnungsbehörde - zu Recht - versagt !

Warum ?

..

Mittwoch, 20. Oktober 2010

Grundstück zu verschenken ?

.. innerstädtisches Grundstück
.. in zentraler Lage
.. Grundstücksgröße ca. 18.000 qm
.. voll erschlossen
.. mit direkter Anbindung
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.. wie Straßenbahn und Bundesbahn
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.. und frei parzellierbar
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..
.. kostenfrei abzugeben !